4.9 Was lehrt der Schadensfall? - Geplant und stufenweise handeln!

  1. Not-Sicherung vor Fortschreiten der Erosion evtl. durch Abriegelung mit Streu/Strohbunden oder anderem Material zur Unterbrechung der Abflusswirkung und Gewährleistung der Zwischensedimentation von Boden nach ersten Erosionsereignissen. Zusätzliches Lockern kann, wie im untersuchten Fall, durch nachfolgenden Regen zu stärkeren Schäden führen.
  2. Ursachenaufklärung des Schadensfalls
  3. Abwägen der Vor-/Nachteile einer Schlag-/Nutzungsänderung
  4. Wiederherstellung der Nutzbarkeit mit einfachen Mitteln vom Eggen bis zum ingenieurtechnischen Verbau von Grabenstrukturen unter Beachtung der Kosten-Nutzen-Relation möglich
  5. 5. mittelfristige Wiederherstellung der Bodenfunktion durch gesonderte Bewirtschaftung (Herausnahme aus der Anbaufolge) und Einsaat einer Kombination aus schnelldeckenden und tiefwurzelnden Futterkulturen, die viel organische Masse bilden
Nach dem erfolgten Verbau der Gräben sind weitere "Schwachstellen" im Bereich des Schadensareals am offenen "Russengrabe" dringend sanierungsbedürftig:


Anmerkung des Autors:
Aus meiner Sicht hätte die Beseitigung des Durchflusses zum "Russengraben" durch H&K unterbleiben können und müssen, da sich der Abfluss bereits einen Weg zur "Erosionsbasis" (hier dem Graben) durch die Böschung natürlich geschaffen hatte (Abbildung 30). Dieser Bereich hätte stabilisiert gehört, da gegenwärtig nicht abgeschätzt werden kann, ob und wann der diskutierte Vorschlag eines sichernden Verbaus der Böschung durch ein davor zu etablierendes Speicherareal mit Überlauf und Verwallung durch den Wasser- und Bodenverband errichtet wird.

Abbildung 30:
Beseitigte Böschungsdurchquerung



Der Zeitraum des "Verbaus" ist im Normalfall ungünstig gewählt, ergab sich hier aber aufgrund der Projektdurchführung mit Fördermitteln. Besser geeignet ist die Zeit direkt nach der Ernte ("trockene Bodenbedingungen"). Unmittelbar folgen sollte dann die Einsaat mit einer Saatmischung, um die mit erheblichen Kosten verbundene Wiederherstellung der Bodenoberfläche nicht zu gefährden.